The Know-How Company

AGB

Unsere qualifizierten Schulungen sind darauf ausgerichtet, die Teilnehmer optimal auf ihre Aufgaben und Herausforderungen vorzubereiten und ihnen eine effektive Nutzung der jeweiligen Software-Produkte zu ermöglichen. In einer überschaubaren Gruppengröße entsteht ein förderliches Miteinander, indem sich die Beteiligten mit den Experten sowie weiteren Teilnehmern austauschen können.

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I. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für von uns in diesem Zusammenhang etwa erbrachte Beratungsleistungen, Auskünfte u.a. Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von uns. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt. Technische Änderungen, Änderungen der Lieferzeit- und Menge sowie die Erbringung der Leistung durch Dritte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers oder des Lieferanten wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie Maintainet AG in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden, oder Maintainet AG die Lieferung des Lieferanten annimmt ohne den Bedingungen des Lieferanten zu widersprechen.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort der Betriebsstätte, von der aus die Versendung der Ware vorgenommen wird. Sofern der Käufer, der Verkäufer oder der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gelnhausen Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Maintainet AG ist jedoch berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Vereinbarungen sind unwirksam, soweit sie die Regelungen des allgemeinen Teils, den Liefer- oder die Einkaufsbedingungen umgehen. Daten unserer Lieferanten werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

II.Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen und ähnlichen enthaltene Angaben über unser Leistungsprogramm sind- auch bezüglich der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angeboten sind wir im Rahmen des Angebotes gebunden. Angenommen sind Angebot und Auftrag erst mit dem Zugang einer entsprechenden schriftlichen Annahmeerklärung bei dem anderen Vertragspartner. Die bei Angebotserstellung bzw. Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Leistung stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.

2. Beratung / Consulting

Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

3. Werkleistung

Maintainet AG erbringt Werkleistungen im Rahmen des erteilten Auftrages. Maintainet AG ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Teilleistungen, wie z.B. die Erstellung eines selbständig arbeitenden Programms im Rahmen eines Auftrages oder die Installation eines Programms auf einer Arbeitsstation etc., zu verlangen. Maintainet AG ist berechtigt Subunternehmer mit der Erbringung einzelner Leistungen zu beauftragen.

Die Abnahme des Werks erfolgt durch die rügelose Hinnahme desselben. Ein Abnahmeprotokoll wird nur erstellt soweit vertraglich vereinbart. 4. Abnahme bei Werkleistungen Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach erfolgter Überprüfung der vertragsgemäß erbrachten Werkleistung die Abnahme zu erklären. Die Abnahme erfolgt schriftlich in einem Abnahmeprotokoll, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die vorbehaltlose Nutzung der Werkleistung steht der Abnahme gleich.

Die Abnahme gilt weiterhin als erklärt, wenn nach Ablauf von 20 Werktagen seit Maintainet AG das Werk zu Verfügung gestellt hat, keine erheblichen Fehler, die die vertragsgemäße Nutzung unzumutbar einschränken oder ausschließen, schriftlich mitgeteilt wurden. Dieses Abnahmeverfahren gilt auch für Teilleistungen.

III. Nutzungen / Urheberrechte

1. Nutzungen

Der Lizenznehmer hat das Recht, das Programm gleichzeitig nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Lizenznehmer freigestellt. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen. Das Programm darf geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen. Sofern nicht der Quellcode des Programms offen liegt, ist eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) nur unter den gesetzlichen Beschränkungen des UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist.

Maintainet AG versichert, dass Maintainet AG Rechtsinhaber des erworbenen Programms ist. Dieses Programm sowie das zugehörige Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm nur zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Software an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien oder Teilkopien des Programms und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellten Kopien oder Teilkopien. Soweit das Programm nicht auf einem festen Datenträger übergeben wurde, bedeutet Kopie jede weitere Kopie des erhaltenen Programms.

Mit der Abgabe des Programms geht die Berechtigung zur Nutzung auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Software an die Stelle des Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Lizenznehmers zur Nutzung.

Mit der Weitergabe hat der Lizenznehmer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien. Für die Weitergabe des Programms durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers im oben dargestellten Sinne.

Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von uns verkauften Programmen, Programmteilen, Skripten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen und ähnlichem und alle daraus abgeleiteten Teile verbleiben bei uns.

2. Urheberrechte

Mit dem Erwerb eines nicht von Maintainet AG selbst erstellten Programms räumt Maintainet AG dem Lizenznehmer das Recht ein, das Programm zu den Nutzungsbedingungen zu nutzen, wie sie Maintainet AG von dem Dritten selbst eingeräumt wurden. Mit dem Erwerb eines von Maintainet AG erstellten Programms gewährt Maintainet AG dem Lizenznehmer ein nicht exklusives und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, welches übertragbar und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist mit Ausnahme bezüglich der Weitergabe getroffenen Regelungen ausgeschlossen.

IV. Preise

Die Höhe der Vergütung und der Leistungsumfang werden im Projektvertrag gesondert vereinbart. Berechnet wird der Preis, der durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt wurde, zuzüglich des zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Alle Arten von Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten sind nicht beinhaltet.
Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert in Rechnung gestellt. Preisangaben verstehen sich in EURO zuzüglich vom Käufer zu tragender Steuern und Abgaben in gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Maintainet AG behält sich die Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Preise vor. Preiserhöhungen der Lieferanten von Maintainet AG werden an den Käufer weitergegeben.

V. Lieferung und Versand

Die sich aus Sonderwünschen ergebenden Mehrkosten (Eilsendungen, Spezialverpackungen usw.) gehen -unabhängig von den sonstigen Transportkosten- zu Lasten des Käufers. Die Wahl des Transportweges, -mittels und der Versendungsort bleibt Maintainet AG vorbehalten.

VI. Gefahrtragung, Versicherung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Käufer über. Sofern dieser kein Verbraucher ist, geht die Gefahr über, sobald Maintainet AG die Ware dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten übergeben hat. Soweit vom Käufer gewünscht und dies schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch Maintainet AG auf Kosten des Käufers transportversichert. Der Käufer hat im Schadenfall bei der Sicherung von Transportversicherungsansprüchen angemessen mitzuwirken.

VII. Lieferzeit, Verzug, Nichtlieferung, Teillieferung

Bestätigte Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Belieferung von Maintainet AG, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Maintainet AG verschuldet. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Ereignisse höherer Gewalt und von Maintainet AG nicht zu vertretende Umstände, welche die Leistung vorübergehend unmöglich machen oder sonst behindern, berechtigen Maintainet AG, auch innerhalb des Leistungsverzuges, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags infolge Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger von Maintainet AG nicht zu vertretender Umstände für Maintainet AG unzumutbar, so kann Maintainet AG vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Das Recht zur Hinausschiebung der Leistung bzw. zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 und 2 genannten Ereignisse bei Maintainet AG oder bei deren Lieferanten eintreten; die Ausübung dieses Rechts durch Maintainet AG begründet keine Schadensersatzansprüche des Käufers gleich welcher Art.

VIII. Mängelrüge und Gewährleistung

1. Mängelrüge

Die bei einer Untersuchung der Ware unverzüglich nach Ablieferung erkennbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Ware, sonstige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Angabe der Bestelldaten sowie der Lieferschein- und/oder Rechnungsnummern gegenüber Maintainet AG anzuzeigen. Die Rechnung bzw. der Lieferschein sind jeweils im Original oder in Fotokopie der Ware beizufügen. Nachweislich verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung ebenfalls schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei Maintainet AG an.

2. Gewährleistung
a) Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
b) Gewährleistung wird ansonsten nur gewährt, sofern vertraglich eine Gewährleistung übernommen wird. Für die Durchführung der Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber der Maintainet AG ausreichend Zeit zu gewähren. Kann durch die Durchführung der Gewährleistungsarbeiten die zugesicherte Leistung nicht wiederhergestellt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt sofern nicht ausgeschlossen und vertraglich vereinbart, mit der Auslieferung/Abholung. Werden Reparaturen oder nicht vertretbare Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung oder Behandlung des Auftraggebers entstehen, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit. Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Auftraggebers sind vorrangig auf einen Nacherfüllung- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist und Maintainet AG Gewährleistungsansprüche vertraglich zugesichert hat, steht Maintainet AG das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu. Maintainet AG ist zur Nacherfüllung eine angemessene Frist, mindestens jedoch von 4 Wochen, zu setzten. Die Nacherfüllung gilt erst ab dem Zeitpunkt fehlgeschlagen, ab dem die Maintainet AG zu setzende Frist zur Nacherfüllung ergebnislos verstrichen ist. Kann durch die Durchführung der Gewährleistungsarbeiten die zugesicherte Leistung nicht wiederhergestellt bzw. mangelfrei erbracht werden, so ist Maintainet AG berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Beanstandete Ware ist auf Anforderung von Maintainet AG zurück zu senden oder in der Hauptfiliale in Gelnhausen abzuliefern Maintainet AG kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt, der Kunde dennoch Mängelsuche gewünscht hat, Maintainet AG aber keinen Mangel findet.

IX. Haftung / Schadenersatz

1. Des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet gegenüber der Maintainet AG für alle Schäden, die aus der Verletzung von Nutzungsrechten oder Urheberrechten entstehen. Maintainet AG ist berechtigt Schadenersatz in Höhe des zehnfachen des Gesamtwerts geltend zu machen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen mit der Folge, dass Maintainet AG lediglich den nachgewiesenen Schaden ersetzt verlangen kann.

2. Des Auftragnehmers

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Maintainet AG als auch gegen die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt oder der Schaden auf dem Fehlen von durch uns zugesicherten Eigenschaften beruht. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln oder unterlassen von uns verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch uns zugesicherten Eigenschaften beruht. Den Beweis der Kausalität zwischen Handlung und Schaden hat der Auftraggeber zu erbringen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber Maintainet AG werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt Maintainet AG bei Vertragsabschluß vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Kunden rechnen musste, jedoch höchstens bis zum Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall. Maintainet AG haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind. Maintainet AG haftet auch nicht für den mangelnden (wirtschaftlichen) Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen durch uns zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden und Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten Dritter.

X. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Maintainet AG sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe berechnet. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Sämtliche von Maintainet AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und dem Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindungen unser Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

XI. Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Schulungen ist der Auftraggeber bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn zur kostenlosen Stornierung berechtigt. Erfolgt die Absage später als 14 Kalendertage vor Seminarbeginn, erheben wir 50% der Seminargebühr, mindestens jedoch 1000,00 Euro/Termin. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung. Wird das Seminar nicht 7 Kalendertage vorher abgesagt, sind wir berechtigt, die volle Seminargebühr zu erheben. Bei einigen Seminaren, insbesondere denen, die wir mit Kooperationspartnern durchführen, gelten besondere Regelungen, auf die wir im Einzelfall hinweisen. Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen (z.B. bei Ausfall des Dozenten). Müssen wir ein Seminar absagen, werden wir die Programmänderung möglichst umgehend mitteilen und außerdem die bereits dafür gezahlten Seminargebühren umgehend erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Maintainet AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

XII. Abtretung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

XIII. Datenschutz, Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber ermächtigt uns und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme etwaiger besonderer Lizenzbestimmungen geregelt. Änderungen bedürfen der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn auf diesen Vertrag Bezug genommen wird und wenn beide Parteien durch Unterschrift der Vertragsänderung zugestimmt haben.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksam gewordene Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.